update constitution and member count

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David Rodenkirchen 2024-12-16 13:26:41 +01:00
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@ -46,7 +46,7 @@ class Header(rio.Component):
Ticker( Ticker(
texts=[ texts=[
"Die EZ GG wurde in einer schlecht beleuchteten Kellerbar gegründet", "Die EZ GG wurde in einer schlecht beleuchteten Kellerbar gegründet",
"Aktuelle hat die EZ GG e.V. zwölf Mitglieder", "Aktuelle hat die EZ GG e.V. vierzehn Mitglieder",
"Bist du auch ein Gamer? Dann tritt uns doch bei!", "Bist du auch ein Gamer? Dann tritt uns doch bei!",
"Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen." "Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen."
], ],

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@ -30,22 +30,18 @@ Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V."
4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. 4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 2 - Vereinszweck § 2 - Vereinszweck
1. Der Verein fördert die Freizeitbeschäftigung "Videospiele" und setzt sich für die 1. Der Verein fördert die Freizeitbeschäftigung "Videospiele" und setzt sich für die gemeinschaftliche Ausübung,
gemeinschaftliche Ausübung, Kommunikation, Weiterentwicklung und das gemeinsame Kommunikation, Weiterentwicklung und das gemeinsame Erleben dieser Freizeitbeschäftigung ein.
Erleben dieser Freizeitbeschäftigung ein. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO),
2. Der Verein sorgt, in einem gemeinnütziger Rahmen, dafür, dass diese Aktivitäten der insbesondere der Förderung der Kunst und Kultur.
Allgemeinheit offenstehen. Unser Ziel ist es, die Begeisterung für Videospiele zu fördern Zweck des Vereins ist die Förderung des Kunst- und Kulturgutes Videospiele und die Schaffung von Zugang zu
und für jeden Interessierten zugänglich zu machen. diesem Kulturgut für alle Interessierten.
3. Der Vereinszweck wird durch die Planung und Durchführung öffentlicher Versammlungen, 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
eSport-Veranstaltungen sowie die Bereitstellung kostenfreier technischer Ressourcen des * a) die Planung und Durchführung von öffentlichen eSport-Veranstaltungen, die die Teilnahme von Menschen aller Altersgruppen und sozialer Hintergründe ermöglichen.
Vereins realisiert. Darüber hinaus steht der Verein bei Bedarf zur Unterstützung bei * b) die kostenfreie oder kostengünstige Unterstützung und Förderung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Videospiele und digitalen Kultur, beispielsweise durch Workshops, Seminare oder Informationsveranstaltungen.
technischen Herausforderungen zur Verfügung. * c) die Förderung der Gemeinschaft und sozialen Interaktion durch Veranstaltungen, die den Austausch und das gemeinsame Erleben von Videospielen in einem kulturellen Kontext ermöglichen.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts * d) die Förderung von Inklusion und Chancengleichheit im Bereich von Videospielen, insbesondere durch die Bereitstellung von Ressourcen für benachteiligte Gruppen, die an Videospielen und verwandten Aktivitäten teilnehmen möchten.
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in der Regel keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten in der Regel keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft § 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Jede natürliche und juristische Person kann die Aufnahme in den Verein beantragen. 1. Jede natürliche und juristische Person kann die Aufnahme in den Verein beantragen.
@ -126,15 +122,16 @@ können Einnahmen aus der Vermietung von Vereinseigentum erzielt werden.
§ 8 - Auflösung des Vereins § 8 - Auflösung des Vereins
1. Der Verein wird automatisch aufgelöst, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder unter 3 sinkt. 1. Der Verein wird automatisch aufgelöst, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder unter 3 sinkt.
2. Eine Auflösung kann auch auf Antrag auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2. Eine Auflösung kann auch auf Antrag auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Hierbei ist eine Einstimmigkeit erforderlich. Hierbei ist eine Einstimmigkeit erforderlich.
3. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins wird das Vereinsvermögen wie folgt 3. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des
verteilt. Vereins an die Gamingaid e.V., eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich
1. Alle Geldmittel werden an wohltätige Vereine gespendet die die für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Förderung von Bildung, Unterstützung von benachteiligten Gruppen
Mitgliederversammlung bestimmt. Kann die Mitgliederversammlung zu keinem im Bereich Gaming und eSports sowie der Förderung der digitalen Kultur zu verwenden hat.
Entschluss kommen, so wir dieser Verein vom Vorstand bestimmt. Sollte die Gamingaid e.V. zu dem Zeitpunkt der Auflösung nicht mehr existieren, fällt das Vermögen
2. Sachspenden werden dem Spender zurückgegeben sofern dieser bekannt ist. des Vereins an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die vom Finanzamt anerkannt wird und
3. Anonyme Sachspenden werden verkauft. Für den Erlös gilt §8 Absatz 1. die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Förderung der digitalen Kultur und/oder
Bildung verwenden wird.
§ 9 - Änderungen der Satzung § 9 - Änderungen der Satzung
1. Änderungen an der Satzung werden durch einen Vorschlag auf der Mitgliederversammlung 1. Änderungen an der Satzung werden durch einen Vorschlag auf der Mitgliederversammlung