diff --git a/ezgg_website/components/header.py b/ezgg_website/components/header.py index bc394da..14286af 100644 --- a/ezgg_website/components/header.py +++ b/ezgg_website/components/header.py @@ -46,7 +46,7 @@ class Header(rio.Component): Ticker( texts=[ "Die EZ GG wurde in einer schlecht beleuchteten Kellerbar gegründet", - "Aktuelle hat die EZ GG e.V. zwölf Mitglieder", + "Aktuelle hat die EZ GG e.V. vierzehn Mitglieder", "Bist du auch ein Gamer? Dann tritt uns doch bei!", "Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen." ], diff --git a/ezgg_website/pages/constitution.py b/ezgg_website/pages/constitution.py index 9bdd2f0..b979462 100644 --- a/ezgg_website/pages/constitution.py +++ b/ezgg_website/pages/constitution.py @@ -30,22 +30,18 @@ Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V." 4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. § 2 - Vereinszweck -1. Der Verein fördert die Freizeitbeschäftigung "Videospiele" und setzt sich für die -gemeinschaftliche Ausübung, Kommunikation, Weiterentwicklung und das gemeinsame -Erleben dieser Freizeitbeschäftigung ein. -2. Der Verein sorgt, in einem gemeinnütziger Rahmen, dafür, dass diese Aktivitäten der -Allgemeinheit offenstehen. Unser Ziel ist es, die Begeisterung für Videospiele zu fördern -und für jeden Interessierten zugänglich zu machen. -3. Der Vereinszweck wird durch die Planung und Durchführung öffentlicher Versammlungen, -eSport-Veranstaltungen sowie die Bereitstellung kostenfreier technischer Ressourcen des -Vereins realisiert. Darüber hinaus steht der Verein bei Bedarf zur Unterstützung bei -technischen Herausforderungen zur Verfügung. -4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts -"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. -5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die -Mitglieder erhalten in der Regel keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf -keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch -unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. +1. Der Verein fördert die Freizeitbeschäftigung "Videospiele" und setzt sich für die gemeinschaftliche Ausübung, +Kommunikation, Weiterentwicklung und das gemeinsame Erleben dieser Freizeitbeschäftigung ein. +2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO), +insbesondere der Förderung der Kunst und Kultur. +Zweck des Vereins ist die Förderung des Kunst- und Kulturgutes „Videospiele“ und die Schaffung von Zugang zu +diesem Kulturgut für alle Interessierten. +3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch + * a) die Planung und Durchführung von öffentlichen eSport-Veranstaltungen, die die Teilnahme von Menschen aller Altersgruppen und sozialer Hintergründe ermöglichen. + * b) die kostenfreie oder kostengünstige Unterstützung und Förderung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Videospiele und digitalen Kultur, beispielsweise durch Workshops, Seminare oder Informationsveranstaltungen. + * c) die Förderung der Gemeinschaft und sozialen Interaktion durch Veranstaltungen, die den Austausch und das gemeinsame Erleben von Videospielen in einem kulturellen Kontext ermöglichen. + * d) die Förderung von Inklusion und Chancengleichheit im Bereich von Videospielen, insbesondere durch die Bereitstellung von Ressourcen für benachteiligte Gruppen, die an Videospielen und verwandten Aktivitäten teilnehmen möchten. +4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in der Regel keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. § 3 – Erwerb der Mitgliedschaft 1. Jede natürliche und juristische Person kann die Aufnahme in den Verein beantragen. @@ -126,15 +122,16 @@ können Einnahmen aus der Vermietung von Vereinseigentum erzielt werden. § 8 - Auflösung des Vereins 1. Der Verein wird automatisch aufgelöst, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder unter 3 sinkt. -2. Eine Auflösung kann auch auf Antrag auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden. +2. Eine Auflösung kann auch auf Antrag auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierbei ist eine Einstimmigkeit erforderlich. -3. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins wird das Vereinsvermögen wie folgt -verteilt. - 1. Alle Geldmittel werden an wohltätige Vereine gespendet die die - Mitgliederversammlung bestimmt. Kann die Mitgliederversammlung zu keinem - Entschluss kommen, so wir dieser Verein vom Vorstand bestimmt. - 2. Sachspenden werden dem Spender zurückgegeben sofern dieser bekannt ist. - 3. Anonyme Sachspenden werden verkauft. Für den Erlös gilt §8 Absatz 1. +3. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des +Vereins an die Gamingaid e.V., eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich +für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Förderung von Bildung, Unterstützung von benachteiligten Gruppen +im Bereich Gaming und eSports sowie der Förderung der digitalen Kultur zu verwenden hat. +Sollte die Gamingaid e.V. zu dem Zeitpunkt der Auflösung nicht mehr existieren, fällt das Vermögen +des Vereins an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die vom Finanzamt anerkannt wird und +die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Förderung der digitalen Kultur und/oder +Bildung verwenden wird. § 9 - Änderungen der Satzung 1. Änderungen an der Satzung werden durch einen Vorschlag auf der Mitgliederversammlung