From bf4f3721eede4c08365a593db8d3aaa4c8b5d128 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: David Rodenkirchen Date: Mon, 27 May 2024 11:43:20 +0200 Subject: [PATCH] add constitution --- ezgg_website/__init__.py | 5 + ezgg_website/components/news_post.py | 3 +- ezgg_website/pages/__init__.py | 1 + ezgg_website/pages/constitution.py | 150 +++++++++++++++++++++++++++ 4 files changed, 158 insertions(+), 1 deletion(-) create mode 100644 ezgg_website/pages/constitution.py diff --git a/ezgg_website/__init__.py b/ezgg_website/__init__.py index 7ce617e..de26cbb 100644 --- a/ezgg_website/__init__.py +++ b/ezgg_website/__init__.py @@ -118,6 +118,11 @@ app = rio.App( name="Member", page_url='member', build=lambda: pages.Member(services.DatabaseService()), + ), + rio.Page( + name="Constitution", + page_url='constitution', + build=pages.Constitution, ) ], theme=themes[6], diff --git a/ezgg_website/components/news_post.py b/ezgg_website/components/news_post.py index 8f8147f..9315d63 100644 --- a/ezgg_website/components/news_post.py +++ b/ezgg_website/components/news_post.py @@ -8,7 +8,8 @@ class NewsPost(rio.Component): def __init__(self, header: str, article_text: Union[str, Path], date: str): super().__init__() self.align_y = 0 - self.margin_top = 1 + self.margin_top = 0 + self.margin_bottom = 2 self.margin_right = 1 self._header = header self._date = date diff --git a/ezgg_website/pages/__init__.py b/ezgg_website/pages/__init__.py index 6383461..73af4ab 100644 --- a/ezgg_website/pages/__init__.py +++ b/ezgg_website/pages/__init__.py @@ -1,4 +1,5 @@ from .home import Home from .about import About from .member import Member +from .constitution import Constitution from .page_builder import build_page diff --git a/ezgg_website/pages/constitution.py b/ezgg_website/pages/constitution.py new file mode 100644 index 0000000..12b20b6 --- /dev/null +++ b/ezgg_website/pages/constitution.py @@ -0,0 +1,150 @@ +from __future__ import annotations + +from typing import * # type: ignore + +import rio + +from .page_builder import build_page +from .. import components as comps + + +class Constitution(rio.Component): + def build(self) -> rio.Component: + return build_page(rio.Column( + comps.NewsPost( + header="Satzung der Einfach Zocken Gaming Gesellschaft", + article_text=""" +§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr +1. Der Verein trägt den Namen "Einfach Zocken Gaming Gesellschaft". Er soll in das +Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V." +2. Der Sitz des Vereins ist in Bad Endbach – Bottenhorn. +3. Das Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr des Vereins. +4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. + +§ 2 - Vereinszweck +1. Der Verein fördert die Freizeitbeschäftigung "Videospiele" und setzt sich für die +gemeinschaftliche Ausübung, Kommunikation, Weiterentwicklung und das gemeinsame +Erleben dieser Freizeitbeschäftigung ein. +2. Der Verein sorgt, in einem gemeinnütziger Rahmen, dafür, dass diese Aktivitäten der +Allgemeinheit offenstehen. Unser Ziel ist es, die Begeisterung für Videospiele zu fördern +und für jeden Interessierten zugänglich zu machen. +3. Der Vereinszweck wird durch die Planung und Durchführung öffentlicher Versammlungen, +eSport-Veranstaltungen sowie die Bereitstellung kostenfreier technischer Ressourcen des +Vereins realisiert. Darüber hinaus steht der Verein bei Bedarf zur Unterstützung bei +technischen Herausforderungen zur Verfügung. +4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts +"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. +5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die +Mitglieder erhalten in der Regel keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf +keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch +unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. + +§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft +1. Jede natürliche und juristische Person kann die Aufnahme in den Verein beantragen. +Natürliche Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, um dem Verein als +Mitglied beitreten zu können. Minderjährige bedürfen hierzu der Erlaubnis ihrer +gesetzlichen Vertreter. +2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich oder über die Internetseite des Vereins +einzureichen. +3. Die Mitgliedschaft beginnt nach einer 3-Monatigen Probezeit und Bestätigung durch den +Vorstand. +4. Eine aktive Teilnahme am Vereinsalltag ist erwünscht, jedoch nicht zwingend erforderlich. +5. Mitglieder haben dem Verein eine gültige E-Mail Adresse mitzuteilen und diese in +regelmäßigen Abständen abzufragen. Sollte die Gültigkeit der E-Mail Adresse verfallen, so +ist dem Verein eine Ersatzadresse mitzuteilen. +6. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1€ pro Monat bzw. 12€ pro Jahr. Der Vorstand kann in +geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder +stunden. + +§ 4 – Erhaltung der Mitgliedschaft +1. Ein Austritt aus dem Verein ist zum jeweiligen Monatsende möglich. Der Austritt muss bei +dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. +2. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, +wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die +Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. +3. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch +Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der +Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. +Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung +zu verlesen. +4. Im Sterbefall (natürliche Person) oder bei einer Auflösung (juristische Person) endet die +Mitgliedschaft. + +§ 5 - Organe des Vereins +1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. +2. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre einen neuen Vorstand, der die täglichen +Geschäfte des Vereins führt. +3. Der Vorstand besteht aus + 1. Dem Vorsitzenden + 2. Dem zweiten Vorsitzenden + 3. Dem Schatzmeister +4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand +ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des +Ausgeschiedenen. +5. Der Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils +allein. +6. Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die +Führung seiner Geschäfte + +§ 6 - Mitgliederversammlung +1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. +2. Die Einberufung erfolgt über E-Mail mindestens vier Wochen vor dem +Versammlungsdatum. +3. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom +Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung +setzt der Vorstand fest. +4. Der Vorstand kann außerordentliche Sitzungen einberufen. +5. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig: + 1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes + 2. Entlastung des Vorstandes + 3. Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages + 4. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes + 5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des + Vereins + 6. Ernennung von Ehrenmitgliedern +6. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Vorstand zu +unterzeichnen ist. + +§ 7 - Finanzangelegenheiten +1. Der Schatzmeister übernimmt die Buchhaltung des Vereins. +2. Die Finanzen des Vereins werden auf jeder Mitgliederversammlung den Mitgliedern +gegenüber offengelegt. +3. Der Verein wird durch Mitgliedsbeiträge und den Überschuss an Finanzmitteln aus den +Veranstaltungen, des Weiteren durch Spenden- und Sponsorengelder finanziert. Außerdem +können Einnahmen aus der Vermietung von Vereinseigentum erzielt werden. + +§ 8 - Auflösung des Vereins +1. Der Verein wird automatisch aufgelöst, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder unter 3 sinkt. +2. Eine Auflösung kann auch auf Antrag auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden. +Hierbei ist eine Einstimmigkeit erforderlich. +3. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins wird das Vereinsvermögen wie folgt +verteilt. + 1. Alle Geldmittel werden an wohltätige Vereine gespendet die die + Mitgliederversammlung bestimmt. Kann die Mitgliederversammlung zu keinem + Entschluss kommen, so wir dieser Verein vom Vorstand bestimmt. + 2. Sachspenden werden dem Spender zurückgegeben sofern dieser bekannt ist. + 3. Anonyme Sachspenden werden verkauft. Für den Erlös gilt §8 Absatz 1. + +§ 9 - Änderungen der Satzung +1. Änderungen an der Satzung werden durch einen Vorschlag auf der Mitgliederversammlung +diskutiert und mit relativer Mehrheit beschlossen. + +§10 Beschlussfähigkeit und Stimmrecht +1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme die +nur von ihm persönlich abgegeben werden darf. +2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder +beschlussfähig. +3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, sofern nicht anders in der Satzung +angegeben, mit relativer Mehrheit. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht in die +Mehrheitsberechnung miteinbezogen. Bei Stimmgleichheit geht die Entscheidung in den +Vorstand über. +4. Die Abstimmung erfolgt, soweit nicht von einem Mitglied eine geheime Abstimmung +gefordert wird, durch Handzeichen. +5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden geleitet. Ist dieser nicht anwesend, +kann ein anderes Mitglied des Vorstandes die Leitung übernehmen. Ist kein solches Mitglied +anwesend wird die Mitgliederversammlung abgebrochen und vom Vorsitzenden zu einem +späteren Zeitpunkt erneut angesetzt. + """, + date="29.10.2023" + ) + ))